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KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4 KI-Verordnung): Was Unternehmen jetzt tun müssen

Kurzantwort: Seit dem 2. Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, dafür sorgen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kompetenz verfügen (Art. 4 KI-Verordnung). Ein Pflichtzertifikat gibt es nicht; wichtig sind passende Schulungen und eine saubere Dokumentation.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich ändern; prüfe aktuelle Vorgaben und lass dich bei Unsicherheit anwaltlich oder durch eine Datenschutzbeauftragte beraten.

Was verlangt Art. 4?

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sollen Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen umgehen, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz haben. Dabei berücksichtigen sie technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulung sowie den Einsatzkontext und die Personen, für die das System genutzt wird.

Für wen gilt die Pflicht?

Für alle Unternehmen, die KI-Systeme betreiben, also auch für kleine Firmen, die ChatGPT, Copilot, ein Übersetzungs- oder Bildtool im Arbeitsalltag nutzen. Betroffen sind Beschäftigte genauso wie externe Personen, die in deinem Auftrag mit KI arbeiten.

So setzt du die Pflicht praktisch um

  1. Bestandsaufnahme: Welche KI-Tools werden genutzt, von wem, für welche Aufgaben und mit welchen Daten?
  2. Rollen festlegen: Wer nutzt KI nur gelegentlich, wer intensiv, wer entscheidet über Einführung und Freigabe?
  3. Schulungsplan erstellen: Grundlagen für alle, vertiefte Inhalte für intensive Nutzer und Verantwortliche.
  4. Regeln bereitstellen: Eine KI-Richtlinie macht erlaubte Tools und Eingaben transparent.
  5. Dokumentieren: Halte fest, wer wann geschult wurde und welche Inhalte vermittelt wurden.
  6. Regelmäßig auffrischen: Neue Tools und neue Risiken erfordern Updates.

Inhalte, die eine gute Schulung abdeckt

  • Grundlagen: Was KI kann, was nicht, und warum Ergebnisse falsch sein können.
  • Datenschutz: Welche Daten dürfen in welche Tools (siehe DSGVO-Check für KI-Tools).
  • Qualität: Ergebnisse prüfen, Quellen kontrollieren, menschliche Letztentscheidung.
  • Urheberrecht und Kennzeichnung KI-generierter Inhalte.
  • Sicherheit: Umgang mit Zugangsdaten, Phishing und Prompt-Manipulation.
  • Unternehmensregeln: Freigabeprozesse und Ansprechpersonen.

Häufige Fragen

Muss jedes Unternehmen KI-Schulungen durchführen?

Art. 4 verlangt, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, damit ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI umgehen, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Das gilt unabhängig von der Größe. Wie du das umsetzt, ist nicht starr vorgeschrieben.

Gibt es ein Zertifikat für KI-Kompetenz?

Die Verordnung schreibt kein bestimmtes Zertifikat vor. Entscheidend ist, dass du Maßnahmen ergreifst, die zu Vorkenntnissen, Einsatzkontext und Personenkreis passen, und diese nachvollziehbar dokumentierst.

Seit wann gilt die Pflicht?

Art. 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025.

Welche Folgen drohen bei Verstößen?

Die Verordnung nennt für Art. 4 keine eigene Bußgeldhöhe. Fragen der Durchsetzung und Haftung sind noch im Fluss; unabhängig davon ist KI-Kompetenz ein sinnvoller Baustein für Datenschutz und Qualität.

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